Sofortmassnahmen nach dem Schaden
Nach einem Wasserschaden:
- Strom abschalten, um Kurzschlüsse oder Stromschläge zu vermeiden.
- Wasserzufuhr stoppen – Hauptwasserhahn zudrehen.
- Feuchtigkeit beseitigen: Stehendes Wasser mit Tüchern, Nasssauger oder Pumpen entfernen.
- Lüften: So früh wie möglich für Luftzirkulation sorgen, um Schimmelbildung zu verhindern.
Nach einem Brand:
- Brandort nicht betreten, bis Feuerwehr oder Polizei grünes Licht geben.
- Stromversorgung nicht eigenmächtig aktivieren.
- Brandrückstände nicht anfassen, da sie giftige Stoffe enthalten können.
- Fotos machen, aber nichts bewegen, bevor ein Gutachter oder Sachverständiger die Lage beurteilt hat.
📊 Laut DEKRA-Studie gehen rund 44 % aller Wasserschäden auf Installationsfehler zurück – ein Grund mehr, im Ernstfall nichts dem Zufall zu überlassen und zügig einen Fachbetrieb hinzuzuziehen.
Weitere Informationen zur fachgerechten Entrümpelung finden Sie hier.
Der richtige Zeitpunkt für die Räumung
Sobald die akute Gefahrenlage vorbei ist, geht es an die Planung der Räumung. Warten Sie nicht zu lange – Feuchtigkeit kann binnen 48 Stunden zu Schimmel führen. Nach einem Brand können sich Russpartikel schnell in Materialien fressen.
➡️ Tipp: Lieber zügig, aber mit Plan vorgehen – und alles dokumentieren, bevor entsorgt wird.
Was kann bleiben, was muss weg?
Nach Wasserschäden:
- Textilien, Holz und Polster können bei tiefer Durchfeuchtung schimmeln – oft ist eine Entsorgung sinnvoller.
- Elektronikgeräte sind heikel: selbst wenn sie wieder funktionieren, kann unsichtbarer Feuchtigkeitsschaden später gefährlich werden.
Nach Brandschäden:
- Was mit Russ oder Rauch kontaminiert ist, muss häufig entsorgt werden.
- Poröse Materialien wie Teppiche, Matratzen oder Tapeten nehmen giftige Substanzen auf.
➡️ Tipp: Ein Fachbetrieb kann im Zweifelsfall feststellen, ob eine Reinigung oder Entsorgung notwendig ist.
Gesundheitsrisiken nicht unterschätzen
- Schimmelbildung nach Wasserschäden kann Atemwegserkrankungen verursachen.
- Russpartikel nach Bränden enthalten oft krebserregende Stoffe.
- Asbest- oder PCB-belastete Baustoffe in älteren Gebäuden erfordern professionelle Entsorgung.
➡️ Tipp: Tragen Sie beim Betreten der Räume mindestens eine FFP2-Maske und Handschuhe – besser: einen Einweg-Schutzanzug.
Versicherung, Dokumentation & Nachweise
Eine sorgfältige Dokumentation erleichtert die Schadenregulierung:
- Fotos von allen beschädigten Bereichen
- Liste mit Inventar + ungefähre Werte
- Gutachten, falls erforderlich
- Kontaktaufnahme mit der Pflicht Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
➡️ Tipp: Nichts entsorgen, bevor der Schaden aufgenommen wurde – im Zweifel immer vorher mit dem Versicherer abklären.
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Wann Profis übernehmen sollten
Nicht jeder Schaden lässt sich allein bewältigen. Professionelle Räumungsdienste bieten:
- Schutzmassnahmen gegen Gesundheitsgefahren
- Sortierung und Entsorgung nach Schadensart
- Koordination mit Sanierern, Gutachtern und Haftpflichtversicherungen
- Schnelle und strukturierte Abwicklung
➡️ Tipp: Achten Sie bei der Wahl eines Dienstleisters auf Erfahrung mit Wasser- und Brandschäden – nicht jede Entrümpelungsfirma ist dafür qualifiziert.
Tipp:
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Fazit:
Ein Wasser- oder Brandschaden ist ein massiver Einschnitt – aber mit einem kühlen Kopf und der richtigen Vorgehensweise lassen sich viele Folgeschäden vermeiden. Wichtig ist, rasch zu handeln, Gesundheitsrisiken zu minimieren und keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. Wer den Überblick verliert oder schlicht nicht die Kraft hat, sollte professionelle Hilfe hinzuziehen. Eine durchdachte Räumung ist der erste Schritt zurück zur Normalität.
FAQs:
1. Kann ich feuchte Möbel nach einem Wasserschaden selbst trocknen oder müssen sie immer entsorgt werden?
Feuchte Möbel lassen sich in manchen Fällen retten – das hängt vom Material, dem Sättigungsgrad und der Dauer der Feuchtigkeit ab. Massivholzmöbel können bei frühzeitigem Handeln oft noch getrocknet und wiederverwendet werden, etwa durch Lufttrocknung, Heizlüfter oder professionelle Trocknungsgeräte. Anders sieht es bei Spanplatten, Pressholz, furnierten Möbeln oder Polstermöbeln aus: Diese nehmen schnell Wasser auf, quellen auf, verlieren ihre Stabilität oder schimmeln – hier ist in der Regel eine Entsorgung sinnvoll. Wichtig: Trocknungsversuche sollten nur in gut belüfteten Räumen mit niedriger Luftfeuchtigkeit erfolgen – sonst entsteht Schimmelgefahr.
2. Wie kann ich Dokumente und persönliche Unterlagen nach einem Schaden retten?
Papierdokumente, Fotos oder Verträge sind besonders empfindlich. Bei Wasserschäden empfiehlt es sich, diese möglichst schnell vorsichtig zu trocknen – zum Beispiel, indem man die Seiten einzeln trennt und flach auf saugfähigem Papier ausbreitet. NICHT föhnen, da dies das Papier verformt. Bei grösserem Schaden können spezialisierte Firmen sogenannte Gefriertrocknung (Lyophilisation) anbieten – ein Verfahren, bei dem nasse Dokumente schockgefroren und dann getrocknet werden, ohne zu verkleben. Bei Brandschäden sind verrusste Dokumente mit einem weichen Pinsel vorsichtig zu reinigen. Bei stark beschädigten Akten sollte man prüfen, ob digitale Kopien oder Zweitexemplare existieren (z. B. beim Notar oder in Cloudspeichern).
3. Wie erkenne ich, ob sich Schimmel gebildet hat – und wann wird er gefährlich?
Schimmel ist nicht immer sofort sichtbar. Erste Anzeichen sind muffiger Geruch, Fleckenbildung an Wänden, Böden oder Möbeln und Kondenswasserbildung. Besonders gefährlich wird es, wenn Schimmel sich hinter Möbeln oder Tapeten bildet, ohne dass man es merkt. Sichtbarer Schimmel auf grossen Flächen (mehr als 0,5 m²) oder in Hohlräumen sollte auf keinen Fall in Eigenregie behandelt werden. Allergiker, Asthmatiker und immungeschwächte Personen sollten die betroffenen Bereiche meiden. In solchen Fällen muss ein zertifizierter Fachbetrieb mit einer professionellen Schimmelanalyse und Sanierung beauftragt werden.
4. Welche Rolle spielt die Hausverwaltung bei der Schadensabwicklung und Räumung?
Bei Mietwohnungen ist die Hausverwaltung oder der Eigentümer in der Pflicht, über Schäden informiert zu werden – gerade bei Wasserschäden in Wänden, Böden oder Haustechnik. Die Verwaltung koordiniert in vielen Fällen die Schadenserhebung, gibt Sanierungsmassnahmen in Auftrag oder meldet den Schaden an die Gebäudeversicherung. Sie kann auch entscheiden, ob einzelne Räume vorübergehend nicht bewohnbar sind. Für die eigentliche Räumung von Möbeln oder privaten Gegenständen ist allerdings in der Regel der Mieter verantwortlich – ausser es liegt grobe Fahrlässigkeit des Vermieters vor.
5. Muss ich nach einem Brandschaden ein Gutachten erstellen lassen – und wer bezahlt das?
Ein Gutachten ist bei grösseren Brandschäden in der Regel empfehlenswert – insbesondere, wenn der Schadenumfang oder die Schadenursache unklar sind oder Streit mit der Versicherung zu erwarten ist. Das Gutachten dient als Beweismittel und unterstützt die Schadenregulierung. In vielen Fällen übernimmt die Wohngebäude- oder Hausratversicherung die Kosten für den Gutachter – allerdings nur, wenn dieser vorher von der Versicherung genehmigt oder selbst beauftragt wurde. Ohne Absprache kann es sein, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Deshalb: Vorher bei der Versicherung anrufen und die Vorgehensweise abstimmen.
6. Wie lange dauert eine professionelle Räumung nach einem Wasser- oder Brandschaden in der Regel?
Die Dauer hängt stark vom Umfang des Schadens, der Grösse der Wohnung/des Hauses, dem Zustand der Räume und der Verfügbarkeit von Fachfirmen ab. Eine einfache Wohnung mit überschaubarem Wasserschaden kann in 1–2 Tagen geräumt werden. Bei grösseren Bränden oder kontaminierten Gebäuden kann die Räumung samt Dekontamination und Entsorgung mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Wenn gefährliche Stoffe wie Asbest, Öl, PCB oder stark kontaminierter Russ im Spiel sind, müssen erst spezielle Genehmigungen eingeholt und Entsorgungskonzepte umgesetzt werden – was die Zeit deutlich verlängert.
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